Stammtisch 6/2025 für Mitglieder und Freunde

Montag, 16. Juni 2025, 19:30 Uhr

Ort wird rechtzeitig bekannt gegeben


Dürfen wir stolz auf unsere Jugendarbeit sein?

Ja! Wir sind stolz und froh wegen unserer erfolgreichen Kinder- und Jugendarbeit, denn bei NULL anfangend, haben wir inzwischen über 60 Kinder und Jugendliche für das Radfahren begeistern können.


INFORMATIONEN ZUM TRAINING UNSERE MTB-KIDS

2024

Die Deutsche Meisterin U17 im Mountainbiken kommt aus Mainz!

Unsere Fahrerin Rosalie Sporn hat in der diesjährigen MTB-Nachwuchs-Sichtungsserie des Bund Deutscher Radfahrer (BDR) ordentlich abgeräumt.


BERICHT ZUR MEISTERSCHAFT ALLE LEISTUNGEN 2024 UNSERER MTB-BEGEISTERTEN

Sportlerpass ausfüllbar


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Das Rheinhessische Fahrradmuseum

Liebevoll gestaltet. Es lohnt sich anzuschauen


SCHÖNES VIDEO ÜBER DAS MUSEUM WEBSEITE FAHRRADMUSEUM

Radwegnutzung Pflicht!


Gibt es einen gekennzeichneten Radweg, muss ein Radler ihn nutzen. Tut er das nicht, kostet es nicht nur, im Falle eines Unfalls kann es schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Nürnberg (Az.: 6 O 68/22), auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hinweist.

In dem konkreten Fall ignorierte ein Pedelecfahrer trotz klarer Beschilderung den Radweg und stieß mit einem Fußgänger zusammen. Er haftete allein für den entstandenen Schaden.
Radler müssen zwar nicht jeden vorhandenen Radweg nutzen, eine Pflicht dazu besteht aber, wenn Verkehrszeichen dazu auffordern. Das sind die Zeichen 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg), 241 (getrennter Geh- und Radweg) und 237 (Radweg).
Wer den Radweg trotz Aufforderung nicht nutzt, muss laut ADAC auch mit Bußgeldern ab 20 Euro rechnen. Davon gibt es aber auch Ausnahmen, so der Club: nämlich unter anderem dann, wenn die Benutzung nicht zuzumuten ist – etwa durch Hindernisse.


BUßGELD KATALOG 2025 URTEIL LANDGERICHT LÜNEBURG